
Achtung: Einmal Cannabis am Steuer und die Fahrerlaubnis ist weg!
Auch bei einmaliger Cannabisfahrt droht Entziehung – wenn kein Gutachten kommt!
Ein aktueller Beschluss des VG Karlsruhe vom 02.10.2025 bestätigt, dass auch bei einmaliger und erstmaliger Cannabisfahrt die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, wenn kein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt wird.
MPU trotz erstmaligem Cannabisverstoß?
Wer glaubt, dass nach dem ersten Mal Cannabis am Steuer „noch nichts passieren kann“, irrt – und riskiert die Fahrerlaubnis. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02.10.2025 (Az. 5 K 8635/25).
Im Verfahren wurde deutlich: Eine einzige Fahrt unter dem Einfluss von Cannabis kann für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ausreichen – wenn bestimmte Zusatzumstände („Zusatztatsachen“) hinzutreten. Wird die MPU dann nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden.
👉 Unser Rat:
Wer eine Cannabisfahrt begangen hat – auch nur einmal – sollte den Sachverhalt unbedingt durch einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht prüfen lassen.
Der Fall: Einmal Cannabis konsumiert – aber hohe Werte
Der Antragsteller wurde mit 33,7 ng/ml THC und 161 ng/ml THC-COOH im Blutserum kontrolliert – also fast das Zehnfache des neuen gesetzlichen Grenzwertes von 3,5 ng/ml (§ 24a StVG).
Auffälligkeiten im Fahrverhalten? Keine.
Doch die Fahrerlaubnis wurde entzogen, weil der Betroffene das geforderte MPU-Gutachten nicht vorlegte.
Das VG Karlsruhe bestätigte: Vollkommen rechtmäßig.
Wesentliche Leitsätze des VG Karlsruhe – was entschieden wurde:
✅ MPU-Anordnung trotz „erstem Mal“ zulässig
Eine einmalige Cannabisfahrt genügt für die MPU, wenn sogenannte „Zusatztatsachen“ vorliegen, z. B.:
- hohe THC-Werte (hier: 33,7 ng/ml)
- hohe THC-COOH-Werte (Hinweis auf Dauerkonsum)
- keine Ausfallerscheinungen (Indiz für Gewöhnung)
- Verkehrsteilnahme kurz nach Konsum (fehlendes Trennungsvermögen)
„Die fehlende Bereitschaft, Wartezeiten einzuhalten, begründet eine Zusatztatsache“ – so jedenfalls das VG Karlsruhe.
✅ Verweigerte MPU = Entziehung
Wird das MPU-Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf nach § 11 Abs. 8 FeV auf Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden – mit der Konsequenz: Entzug der Fahrerlaubnis nach § 46 FeV.
✅ Sofortvollzug ist rechtmäßig
In Situationen wie dieser – Cannabisfahrt auch bei erstmaliger Überschreitung des Grenzwerts von 3,5 ng/ml – ist eine sofortige Vollziehung gerechtfertigt. Die Behörde muss nicht einmal eine tiefgreifende Einzelfallbegründung liefern.
Was die Entscheidung für Sie bedeutet:
- Auch bei einmaliger / erstmaliger Cannabisfahrt mit Überschreitung des Grenzwertes von 3,5 ng/ml kann die Fahrerlaubnis weg sein, wenn hohe Werte und Zusatzumstände vorliegen.
- Ein MPU-Gutachten ist Pflicht, wenn die Behörde Anhaltspunkte für sieht.
- Wird das Gutachten nicht beigebracht, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden.
- Abstinenznachweise oder Schulungen reichen allein nicht. Es kommt auf die medizinisch-psychologische Bewertung an.
🚨 Einmal mit Cannabis am Steuer? Dann sollten Sie sofort handeln.
Warten Sie nicht ab: Lassen Sie den konkreten Fall frühzeitig von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht prüfen.
📍 Wir sind bundesweit für Sie da – mit klarer Spezialisierung im Cannabisrecht und Fahrerlaubnisrecht.
Unsere Leistungen für Sie:
✅ Juristische Prüfung der MPU-Anordnung und der Fahrerlaubnisentscheidung
✅ Analyse der Blutwerte und Einschätzung möglicher Zusatztatsachen
✅ Begleitung im Widerspruchsverfahren oder gerichtlichen Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO)
✅ Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren (§ 24a StVG)
✅ Klar strukturierte Aufklärung über Rechte, Pflichten und sinnvolle nächste Schritte
Fazit: Cannabis am Steuer ist kein Bagatelldelikt – selbst beim ersten Verstoß droht der Führerschverlust
Das VG Karlsruhe bekräftigt:
Wer das Trennungsgebot verletzt und keine MPU vorlegt, ist fahrungeeignet. Die Entziehung ist dann nicht nur möglich, sondern rechtlich geboten.
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